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Die ZMT vermittelt umfassend juristische Beratung

Neben rein fachlichen Rechtsfragen sind Unternehmer in zunehmendem Maße mit Rechtsproblemen aus allen Wirtschaftsbereichen konfrontiert. Dies gilt sowohl für das Gesellschafts- als auch für das Vertragsrecht, das Recht der Leistungserbringung, das Medizinprodukterecht, das Arbeitsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Haftungsrecht und das öffentliche Recht.

Fragestellungen aus diesen Bereichen, die die Geschäftsstelle der Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater e.V. erreichen, werden an unseren Partneranwalt weitergeleitet.

Sie erhalten so kompetente Auskunft und Hilfestellung insbesondere zu folgenden Themen:

  • Vertragsrecht
  • Recht der Leistungserbringung
  • Medizinprodukterecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Haftungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Öffentliches Recht

Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer, geboren am 10. September 1970 in Schramberg/Schw., studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Nach von 1995 bis 1997 am Heidelberger Landgericht absolviertem Referendariat war sie von 1997 bis 1999 als abteilungsleitende Rechtsanwältin in der Kanzlei Götz und Collegen (mit zivilrechtlichem Schwerpunkt) in Karlsruhe Durlach tätig.

Im Jahr 1999 erfolgte der Wechsel zur Sanitätshaus Aktuell AG/Vettelschoß, eine Verbundgruppe, der bundesweit etwa 400 Sanitätshäuser, Orthopädietechnik- und Rehafachbetriebe bzw. Homecareunternehmen angehören. Frau Hertkorn-Ketterer leitete hier zunächst die Rechtsabteilung des Unternehmens. Im Jahr 2001 übernahm sie die Leitung der Vertrags- und Dienstleistungsabteilung EGOS. Im Rahmen dieser Tätigkeit oblag ihr insbesondere die Konzeption, Verhandlung sowie der Abschluss von Vereinbarungen mit Kostenträgern im Gesundheitswesen (§ 127 SGB V), die Betreuung der Mitglieder sowie der Kostenträger in Vertragsangelegenheiten, die Analyse sowie Auswertung aktueller Marktentwicklungen (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen) sowie die Ausarbeitung und Durchführung von Schulungen für die Mitgliedsunternehmen.

Seit Mai 2006 ist sie mit Sitz in Bonn in eigener Kanzlei freiberuflich tätig. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere Leistungserbringer im Hilfsmittel-Bereich sowie Industrieunternehmen, Verbände und Leistungsgemeinschaften aus diesem Sektor.

 Kontakt: www.kanzlei-hertkorn.de

 

 

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