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Seminar 08.02.2010: Verträge nach § 127 SGB V und Präqualifizierung –
was kommt ab Sommer 2010 auf die Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich zu?


08. Februar 2010 Hilton Hotel Köln 10:00 bis 13:00 Uhr

Referentin: Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer


Die Arbeiten der Leistungserbringerverbände und des GKV-Spitzenverbandes zur vom Gesetzgeber vorgesehenen Präqualifizierung befinden sich kurz vor der Fertigstellung.

Nach dem GKV-WSG sind ab dem 01.01.2010 nur noch die Unternehmen versorgungsberechtigt, die Verträge mit Kostenträgerngeschlossen haben. Um die erforderliche "Eignung" der Leistungserbringer zu prüfen und gleichzeitig unnötige Bürokratie zu vermeiden, wird das Präqualifizierungsverfahren etabliert.

Das Verfahren der Präqualifizierung wurde im Rahmen des Vertrages festgelegt und die inhaltlichen Kriterien für die Prüfung entwickelt.
Über die hierdurch zu erwartenden Anforderungen möchte Sie das Seminar informieren.

Hier erhalten Sie das Programm sowie ein Anmeldeformular.

Die begrenzt zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze werden nach anmeldungseingang vergeben.



 

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